AGB
Allgemeine Datenschutzbestimmungen, AGB und Lieferbedingungen der eltec mehring ag (eltec-mehring.ch)
Version 6. Juli 2026
1.
Geltungsbereich
Allgemeinen Datenschutzbestimmungen, AGB und
Lieferbedingungen
(nachfolgend "AGB") der eltec mehring ag
(nachfolgend "eltec-mehring.ch") gelten für sämtliche Produkte und
Dienstleistungen (nachfolgend "Produkte") von eltec-mehring.ch. Als
Käufer wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit
eltec-mehring.ch geschäftliche Beziehungen pflegt.
Entgegenstehende oder von diesen Datenschutzbestimmungen,
AGB und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht
anerkannt, es sei denn, eltec-mehring.ch hätte ausdrücklich und schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Insoweit die allgemeinen Datenschutzbestimmungen, AGB
und Lieferbedingungen keine Regelung enthalten, gilt subsidiär das
schweizerische Obligationenrecht „OR“. Annahme der bestellten Ware bedeutet in
jedem Fall Anerkennung dieser Allgemeinen Datenschutzbestimmungen, AGB und Lieferbedingungen.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Datenschutzbestimmungen, AGB
und Lieferbedingungen wird unter www.eltec-mehring.ch publiziert. Eine
schriftliche Ausgabe kann bei eltec-mehring.ch bezogen werden.
2.
Leistungen und Informationen
Die Informationen zu unseren Dienstleistungen und über die
im Onlineshop gezeigten Produkte stellt eltec-mehring.ch möglichst klar
zusammen. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B.
Markennamen, Herstellergarantie, Produktebeschreibung) sind immer die Angaben
des Herstellers selbst massgebend. eltec-mehring.ch ist bestrebt, die Angaben
der Hersteller korrekt abzubilden, kann dafür aber keine Gewähr leisten.
3.
Vertragsabschluss
Dienstleistungen, Produkte und Preise, die unter
eltec-mehring.ch publiziert werden, gelten als Angebot.
Dieses Angebot gilt jedoch immer vorbehältlich der
(auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit
(Ziffer 6. Lieferunmöglichkeit) oder einer fehlerhaften
Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von eltec-mehring.ch). Der
Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Onlineshop, per
E-Mail, Telefon oder Fax seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen einer
Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten
Auftrags- und Bestellbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse
angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Auftrags- und
Bestellbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich
erhältlich ist, bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an,
dass die abgegebene Bestellung bei eltec-mehring.ch eingetroffen ist und somit
der Vertrag gemäss den Bedingungen der Liefermöglichkeit (Ziffer 6
Lieferunmöglichkeit) zustande gekommen ist.
4.
Preise
Ab einem Bestellwert von CHF 150.- gilt unsere
Rabattvereinbarung (Ersatzteile sind ausgeschlossen).
Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, excl.
vorgezogener Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben.
Die MwSt. ist in den Preisen nicht inbegriffen.
Detailinformationen zu unseren Preisen werden auf
www.eltec-mehring.ch publiziert.
5.
Versand, Frachtkosten und Verpackung
Der Versand erfolgt in jedem Falle stehts auf Rechnung und
Gefahr des Käufers. Ein Auftrag gilt als ausgeliefert, wenn der Chauffeur die
Ware am bekanntgegebenen Ort abgeladen hat bzw. die Sendung am DHL, Post
Spediteur oder Bahn übergeben worden ist. Der Käufer kann als Beweis für
erfolgte Lieferung nur dann eine unterzeichnete Empfangsbestätigung verlangen,
wenn am Abladeort eine empfangsberechtigte Person anwesend war.
Lieferung
Frachtkostenanteile pro Lieferung:
mit DHL pro Paket ab 17.00 CHF
per Camion: zu Selbstkosten & Verpackung
Postexpress: zu Selbstkosten & Verpackung
Rückstandslieferungen: franko
Innerhalb der EU: zu Selbstkosten & Verpackung
Unsere Verkaufspreise verstehen sich exkl. Verpackung
6.
Lieferfrist und Lieferunmöglichkeit
Die vom Verkäufer angegebene Lieferfrist stellt nur eine
annähernde Angabe dar und ist für ihn nicht bindend. Im Falle der
Nichteinhaltung verzichtet der Käufer auf Geltendmachung irgendwelcher
Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Wird keine andere Vereinbarung getroffen, so
hat die Abnahme sofort nach der Auslieferung zu erfolgen.
Lieferunmöglichkeit:
Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht
mehr hergestellt oder geliefert werden kann. Falls eine Lieferung seitens
eltec-mehring.ch nicht möglich ist, wird der Vertrag aufgelöst und der Kunde
informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag
zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der
Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist
eltec-mehring.ch zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.
7.
Gefahrenübergang/Transport
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand
auf Rechnung des Käufers. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung durch den
Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie
sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
8.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
30 Tage, ohne Skonto. Unberechtigte Skontoabzüge werden
nachbelastet. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Produkte, die dem
Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises im Eigentum von eltec-mehring.ch. Der Kunde räumt eltec-mehring.ch
das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister
eintragen zu lassen.
9.
Zahlungsverzug
Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins verrechnet.
Für alle durch verspätete Zahlungen entstandenen Spesen haftet der Käufer. Die
Zahlung verfallener Beträge darf aus keinem Grund verweigert werden.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder
teilweise nicht nach, werden alle offenen Guthaben, des Verkäufers ihm
gegenüber, gleichgültig, welches die vereinbarten Zahlungstermine sind, zur
Zahlung fällig und können vom Verkäufer sofort eingefordert werden, und weitere
Lieferungen an ihn einstellen. eltec-mehring.ch kann ab der 1. Mahnung eine
Umtriebs Entschädigung in Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung erheben. Das Recht
offene Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten, liegt bei eltec-mehring.ch
und gilt als zugesichert.
10.
Stornierung und Abnahmeverzug
Bestellungen sind verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme
der Leistung verpflichtet.
Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen
von eltec-mehring.ch möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig
vom Produkt. Je nachdem ist die mögliche Rücknahme kostenlos, gegen eine
Umtriebs Entschädigung, oder gar nicht möglich. Falls der Kunde trotz
Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb einer ihm gesetzten Nachfrist von
fünf Arbeitstagen (Datum des Poststempels) nicht abnimmt, kann eltec-mehring.ch
den Vertrag auflösen (stornieren) und Schadensersatz von 30% des Bestellwertes
oder mindestens CHF 60.00 plus allfällige Transportaufwendungen wegen
Nichterfüllung verlangen. Im Falle einer Lieferverzögerung von eltec-mehring.ch
gemäss Ziff. 6 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem
vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung
aufgrund Nichtlieferung erstattet eltec-mehring.ch dem Kunden bereits im Voraus
bezahlte Guthaben zurück.
11.
Reklamationsfrist
Der Käufer hat die ausgelieferten Geräte, Produkte sofort
auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige
Mängel sind eltec-mehring.ch unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber
innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen. Der Kunde
hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht Nutzen oder in
Betrieb nehmen.
12.
Umtausch und Rückgabe
Es besteht generell kein Anspruch auf Umtausch oder
Rückgabe. Rücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung mit Begründung
und in der Originalverpackung erfolgen. Waren ausser Sortiment sowie
Spezialanfertigungen können nur nach vorheriger Absprache mit dem Hersteller
zurückgenommen werden. Artikel/Waren, welche bereits benutzt wurden sind
grundsätzlich von der Rücknahme ausgenommen. Bei Rücksendungen ist die Angabe
der Rechnungsnummer oder Lieferscheinnummer unerlässlich. Für Umtriebe erfolgt
ein Abzug von 20%. Instandstellung wird separat nach Aufwand in Abzug gebracht.
Nach erfolgter Prüfung durch unseren Wareneingang erstattet eltec-mehring.ch
dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück, abzüglich der Kosten für
Umtriebe und Instandstellung.
13.
Warenrücksendungen
Warenrücksendungen werden ausschließlich nach vorheriger
Absprache akzeptiert, wobei die Angabe des Lieferdatums und der
Lieferscheinnummer zwingend erforderlich ist. Die Rücknahme folgender Waren ist
ausgeschlossen:
- Individuell
hergestellte Waren (Sonderanfertigungen und konfigurierte Artikel)
- Produkte,
die nicht oder nicht mehr im Sortiment verfügbar sind
- Artikel
mit Gebrauchsspuren oder fehlender Originalverpackung
- Ware,
die vor mehr als 18 Monaten geliefert wurden
- Erzeugnisse
welche als Private Label oder Handelsmarken gefertigt wurden
Wir behalten uns das Recht vor, den Gutschriftsbetrag
entsprechend den Aufwänden für Umtriebe und Instandstellung zu reduzieren.
Rücksendungen mit einem Wert unter CHF 30.– werden nicht gutgeschrieben.
Retouren von Waren, die innerhalb der letzten 6 Monate geliefert wurden,
unterliegen einem Abzug von mindestens 25 %. Für Waren, die länger als 6 Monate
zurückliegen, wird ein Abzug von 50 % vorgenommen.
14.
Gewährleistungsfrist / Garantie
Es gilt stets die jeweilige Gewährleistungsfristen der
Lieferanten ab Lieferdatum Käufer, wobei eltec-mehring.ch die Wahl hat, die
Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu
erbringen.
Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale
Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie
äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.
vorliegen. Bei Verschleissteilen, Leuchtmittel, Batterien und Akkus bedingt
eltec-mehring.ch die Gewährleistung vollständig weg.
15.
Normen
Die in unseren Dokumenten enthaltenen Maß- und Textangaben
sowie Abbildungen sind unverbindlich und dienen lediglich als Orientierung.
Verbindlich sind die DIN-, ISO- und VSM- bzw. SN-Normen. Kunden aus dem Ausland
sind verpflichtet, uns über Rechtsvorschriften und behördliche Vorgaben zu
informieren, die die Lieferung, Ausstattung oder Verwendung der bestellten
Waren betreffen. Zu dieser Informationspflicht gehört insbesondere:
- Vorgaben
zur Beschaffenheit und zum Einsatz der gelieferten Ware.
- Vorschriften
zur Sicherheit.
- Bestimmungen
des Gesundheitsschutzes.
16.
Individuelle Anfertigungen und
Lackierungen gemäß RAL-, NCS- und IGP- Farbsystemen
Für die Richtigkeit der vom Besteller bereitgestellten
Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder Muster und deren Angaben trägt dieser
allein die Verantwortung. Darüber hinaus trägt der Besteller die Verantwortung
dafür, dass die Herstellung und Lieferung der Produkte keine gewerblichen
Schutzrechte Dritter verletzen. Angebote und Bestätigungen für Sonderteile
erfolgen stets auf Grundlage unserer Einschätzung des Herstellungsaufwands.
Sollten bei der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, die mit
vertretbarem Aufwand unsererseits nicht beseitigt werden können, behalten wir
uns das Recht vor, vom Liefervertrag zurückzutreten. Aufwände, die über eine
normale Beratung hinausgehen, sind nicht im Preis enthalten und werden, sofern
nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders
vereinbart, bleibt bei Sonderanfertigungen eine Unter- oder Überlieferung von
bis zu 10 % der bestellten Menge vorbehalten.
17.
Instandsetzung/Reparaturarbeiten
Die Garantie oder Gewährleistung erlischt unmittelbar, wenn
Reparaturen von Dienstleistern durchgeführt werden, die nicht von der eltec
mehring ag empfohlen wurden.
18.
Haftung des Verkäufers
Schadenersatzansprüche gegen eltec-mehring.ch und ihre
Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
Im Falle von gerechtfertigten Beanstandungen oder Mängelrügen beschränkt sich
die Haftung des Verkäufers auf den kostenlosen Ersatz der beanstandeten bzw.
mangelhaften Ware. Darüber hinaus hat der Käufer keine weiteren Ansprüche
gegenüber dem Verkäufer. Somit hat der Käufer kein Recht auf Wandelung,
Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz, wie z.B. wegen entgangenem Gewinn.
Ausgeschlossen sind insbesondere auch Ansprüche des Käufers auf Ersatz von
indirektem, unmittelbarem oder mittelbaren Schaden oder Folgeschaden sowie
aller sonstigen Kosten, die dem Käufer im Zusammenhang mit der gerechtfertigten
weisen beanstandeten Ware entstanden sind. Eine Beanstandung oder Mängelrüge
gibt dem Käufer kein Recht, die Zahlung der beanstandeten Ware nicht
vertragskonform vorzunehmen. Die durch mangelfreie Ware ersetzte mangelhafte
Ware fällt ins Eigentum des Verkäufers zurück. Aus dem Onlineshop und
Prospekten oder sonstigen Unterlagen sowie Angaben des Personals des Verkäufers
kann der Käufer keine Zusicherung für Eigenschaften des Materials für die
Anwendung im Einzelfall ableiten und damit auch keine Haftung des Verkäufers
geltend machen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die
sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben,
ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von
direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine
Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage,
Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch
den Kunden verursacht werden.
19.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, gleichgültig, ob sie im Werk des
Verkäufers oder in einem solchen eines seiner Unterlieferanten auftreten,
befreien den Verkäufer von der Erfüllung seiner Lieferverpflichtung.
Der Käufer verzichtet für diese Fälle auf die Geltendmachung
irgendwelcher Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Als Fälle höherer Gewalt
gelten unter anderem:
Krieg, Mobilmachung, Sabotageakte, Streiks, Aussperrung,
Demonstrationen, Unruhen, Revolution, behördliche Verfügung, Überschwemmung,
Rohstoffmangel, Sturm Feuer und sonstige Elementarereignisse wie auch alle
anderen unvorhergesehenen Unterbrechungen im Betrieb des Werkes des Verkäufers
oder derjenigen seiner Unterlieferanten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten
auch Schwierigkeiten und Verzug im Transport, verspätete Bereitstellung von
Transportmitteln, Verkehrsunterbrechung.
20.
Geistiges Eigentum
eltec mehring ag behält sich für jedes Design, jeden Text,
jede Grafik auf ihrem Onlineshop, ihren Publikationen und Dokumentationen usw.
alle Rechte vor. Das Kopieren oder irgendwelche andere Reproduktion wird nur zu
dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei eltec-mehring.ch aufzugeben. An
unseren Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behalten wir uns das
Urheberrecht vor. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen sie weder
kopiert, dritten zugänglich gemacht, noch zur Anfertigung der betreffenden
Gegenstände verwendet werden.
21.
Datenschutzerklärung
Mit der Annahme der AGB wird automatisch unsere
Datenschutzerklärung akzeptiert.
22.
Urheberrecht und Katalogeigentum
Das Artikelnummernsystem sowie die grafische Gestaltung in
unseren Katalogen und Dokumenten unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Jegliche
Nachdrucke oder Vervielfältigungen, auch in Auszügen, sind nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung
der eltec mehring ag, CH-4514 Lommiswil, gestattet.
23.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesen
Datenschutzbestimmungen, AGB und Lieferbedingungen ergebenden Rechte und
Pflichten ist für beide Teile das zuständige Gericht in Solothurn.
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht, wobei das
UN-kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird.
24.
Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieses Vertrages hindert dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Vertragsparteien werden eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich
nahekommend rechtswirksame Ersatzregelung treffen.